Sterbeurkunde

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:

  • Ehegatten und Lebenspartner

  • Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind)

  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

  • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

 

Zur Beantragung einer Sterbeurkunde benutzen Sie bitte folgenden Link:

https://thavelp.thueringen.de/thavelp/go/a/2343?c=bc