Einwohnermeldeamt
Ansprechpartner: | Frau Voß (Leiterin) |
Frau Sakel | |
Frau Wummel | |
Erreichbarkeit: | 036201/666-20 |
036201/666-22 | |
036201/666-24 | |
E-Mail: |
Leistungen:
- Abmeldung
- Anmeldung
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Beglaubigung
- Biometrische Passbilder
- Express-Reisepass
- Fischereischein
- Führungszeugnis
- Haushaltsbescheinigung
- Kinderreisepass
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Personalausweis
- Reisepass
- Übermittlungssperre/Auskunftssperre
- Ummeldung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbescheinigung
Gebühr: keine
Bemerkung:
- nur bei Wegzug aus einer Nebenwohnung oder ins Ausland notwendig
- Meldung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erforderlich
- eine Familie mit den gleichen bisherigen und künftigen Wohnungen kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen
Benötigte Unterlagen:
-
Personalausweis
-
Geburtsurkunde
-
bei Minderjährigen: schriftliche Zustimmung des nicht vorsprechenden sorgeberechtigten Elternteils ( Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug ) oder bei alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt
-
bei Vertretung sind die Dokumente der übrigen Angehörigen zwecks Anschriftenänderung mit vorzulegen
Gebühr: keine
Bemerkungen:
-
Meldung innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug erforderlich
-
persönliche Vorsprache des Meldepflichtigen
-
eine Familie mit den gleichen bisherigen und künftigen Wohnungen kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Benötigte Unterlagen:
-
Personalausweis und/oder Reisepass
-
Anschrift des Empfängers bei Belegart 9
Gebühr: 13,00 €
Bemerkung:
-
persönliche Vorsprache oder Antragsstellung mit Vollmacht
-
Dauer von der Antragstellung bis zum Erhalt ca. 7-10 Tage
Befreiung von der Ausweispflicht
Benötigte Unterlagen:
-
Personalausweis
-
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Gebühr: keine
Benötigte Unterlagen:
-
Originaldokumente
-
zu beglaubigende Kopien oder Abschriften
Gebühr:
-
Beglaubigungen von Unterschriften: 2,50 €
-
Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien usw. : 1,50 € + Fotokopie DIN A 4 je Stück 0,25 €
Bemerkungen:
-
zu beglaubigende Unterschriften müssen im Einwohnermeldeamt geleistet werden
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Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, die beim zuständigen Standesamt wiederbeschafft werden können, dürfen nicht beglaubigt werden!
-
Biometrische Passbilder können direkt vor Ort erstellt werden.
Gebühr:
-
1 digitales Bild: 7,00 €
-
4 gedruckte Bilder: 9,00 €
Bemerkungen:
-
digitale Bilder werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nach Dokumentenausstellung gelöscht
-
um die vielen Bedingungen an die Biometrietauglichkeit eines Passbildes einzuhalten, erfolgt dieser Service erst ab einer Körpergröße von 1,20 m
Benötigte Unterlagen:
-
alter Reisepass und/oder Personalausweis
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Geburtsurkunde, sowie bei Verheirateten die Eheurkunde
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bei Minderjährigen: schriftliche Zustimmung des nicht vorsprechenden sorgeberechtigten Elternteils ( Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Beantragung eines Ausweisdokumentes ) oder bei alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt
Gebühr:
-
69,50 € bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr
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92,00 € bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr
Gültigkeit:
-
6 Jahre bis zum 24. Lebensjahr
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10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr
Bemerkung:
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persönliche Vorsprache bei Antragstellung ab dem 6. Lebensjahr
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Größe und Augenfarbe des Antragstellers müssen angegeben werden
-
Herstellungsdauer ca. 3 Werktage bei Antragstellung bis 12 Uhr
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Abholung des Reisepasses kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen( Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses )
-
über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel erhalten Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/ Informationen
Benötigte Unterlagen:
-
Personalausweis und/oder Reisepass
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Prüfungszeugnis
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1 Passbild
Gebühr:
-
12,00 € Jugendfischereischein
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25,00 € Vierteljahresfischereischein
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18,00 € Jahresfischereischein
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45,00 € Fünfjahresfischereischein
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70,00 € Zehnjahresfischereischein
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245,00 € Fischereischein auf Lebenszeit
Bemerkung:
-
Der Vierteljahresfischereischein berechtigt zum Fischen mit der Handangel. Eine Erteilung erfolgt ohne Sachkundenachweis an Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Der Vierteljahresschein darf pro Person nur einmal je Kalenderjahr erteilt werden.
Benötigte Unterlagen:
-
Personalausweis und/oder Reisepass
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Anschrift des Empfängers bei Belegart O (behördliches Führungszeugnis)
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schriftlicher Nachweis bei einem erweiterten Führungszeugnis
Gebühr: 13,00 €
Gültigkeit: 3 Monate
Bemerkung:
-
persönliche Vorsprache oder Antragstellung mit Vollmacht
-
Dauer von der Antragstellung bis zum Erhalt ca. 7-10 Tage
Seit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz im Online-Portal zu beantragen. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät.
Benötigte Unterlagen:
-
Personalausweis und/oder Reisepass
Gebühr: 8,00 €, bei Auskünften für einige Behörden kostenlos
Bemerkung:
-
persönliche Vorsprache oder postalisch
Benötigte Unterlagen:
-
Personalausweis und/oder Reisepass eines sorgeberechtigten antragstellenden Elternteils
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Geburtsurkunde des Kindes
-
schriftliche Zustimmung des nicht vorsprechenden sorgeberechtigten Elternteils ( Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Beantragung eines Ausweisdokumentes ) oder bei alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt
Gebühr: 13,00 € bei Ausstellung
6,00 € bei Verlängerung
Gültigkeit: max. bis 1 Tag vor dem 12. Geburtstag, jedoch höchstens 1 Jahre
Bemerkung:
-
wird sofort ausgestellt
-
persönliche Vorsprache eines Sorgeberechtigten erforderlich
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Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Antragstellung vorsprechen und unterschreiben
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Größe und Augenfarbe des Kindes müssen angegeben werden
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über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel erhalten Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/ Informationen
Benötigte Unterlagen:
-
Personalausweis und/oder Reisepass
Gebühr: 8,00 €, bei Auskünften für einige Behörden kostenlos
Gültigkeit: 3 Monate
Bemerkung:
-
persönliche Vorsprache oder postalisch
Benötigte Unterlagen:
-
schriftliches Auskunftsersuchen oder persönliche Vorsprache
Gebühr:
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einfache Auskünfte: 11,00 € je Auskunft
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einfache Auskünfte für gewerbliche Zwecke: 13,00 € je Auskunft
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erweiterte Auskünfte: 14,00 € je Auskunft
-
erweiterte Auskünfte von bereits archivierten Daten: 16,00 bis 40,00 € je Auskunft und erforderlichem Verwaltungsaufwand
Benötigte Unterlagen:
-
alter Personalausweis und/oder Reisepass
-
Geburtsurkunde, sowie bei Verheirateten die Eheurkunde
-
bei Minderjährigen: schriftliche Zustimmung des nicht vorsprechenden sorgeberechtigten Elternteils ( Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Beantragung eines Ausweisdokumentes ) oder bei Alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt
Gebühr:
-
22,80 € bei Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr
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37,00 € bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr
Gültigkeit:
-
6 Jahre bis zum 24. Lebensjahr
-
10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr
Bemerkung:
-
Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr
-
persönliche Vorsprache bei Antragstellung
-
Größe und Augenfarbe des Antragstellers müssen angeben werden
-
Herstellungsdauer ca. 2-3 Wochen
-
Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen ( Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises )
-
über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel erhalten Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/ Informationen
Benötigte Unterlagen:
-
alter Reisepass und/oder Personalausweis
-
Geburtsurkunde, sowie bei Verheirateten die Eheurkunde
-
bei Minderjährigen: schriftliche Zustimmung des nicht vorsprechenden sorgeberechtigten Elternteils ( Einverständniserklärung der Sorge-berechtigten bei Beantragung eines Ausweisdokumentes ) oder bei Alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt
Gebühr:
-
37,50 € bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr
-
60,00 € bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr
-
32,00 € zusätzlich zur o.g. Gebühr bei Expresspass (in 72 Stunden)
Gültigkeit:
-
6 Jahre bis zum 24. Lebensjahr
-
10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr
Bemerkung:
-
persönliche Vorsprache bei Antragstellung
-
Größe und Augenfarbe des Antragstellers müssen angegeben werden
-
Herstellungsdauer ca. 3-4 Wochen
-
Abholung des Reisepasses kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen ( Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses )
-
über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel erhalten Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/ Informationen
Übermittlungssperre/Auskunftssperre
Benötigte Unterlagen:
-
Personalausweis und/oder Reisepass
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schriftlicher Antrag auf Einrichtung einer Auskunft- o. Übermittlungssperre
Bei einer Auskunftssperre sollte ein formloser und schriftlicher Antrag, sowie Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren und Urteile etc.) beigefügt werden
Gebühr: keine
Bemerkung:
-
Das Löschen einer Übermittlungssperre muss durch eine schriftliche Erklärung im Einwohnermeldeamt erfolgen.
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Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragsstellung folgenden Kalenderjahres. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
Benötigte Unterlagen:
-
Personalausweis und/oder Reisepass
-
bei Vertretung sind die Dokumente der übrigen Angehörigen zwecks Anschriftenänderung mit vorzulegen
Gebühr: keine
Bemerkung:
-
Meldung innerhalb von zwei Wochen nach Umzug erforderlich
-
eine Familie mit den gleichen bisherigen und zukünftigen Wohnungen kann sich durch einen Meldepflichtigen vertreten lassen
Untersuchungsberechtigungsschein
Benötigte Unterlagen:
-
Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
Gebühr: keine
Gültigkeit: bis 1 Tag vor dem 18. Geburtstag
Benötigte Unterlagen:
-
abgelaufener Personalausweis und/oder Reisepass
-
Geburtsurkunde, sowie bei Verheirateten die Eheurkunde
-
bei Minderjährigen: schriftliche Zustimmung des nicht vorsprechenden sorgeberechtigten Elternteils ( Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Beantragung eines Ausweisdokumentes ) oder bei Alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt
Gebühr: 10,00 €
Gültigkeit: 3 Monate
Bemerkung:
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Beantragung ausschließlich bei Vorliegen eines konkreten Anlasses
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sofortige Ausstellung
-
persönliche Vorsprache bei Antragstellung
-
Größe und Augenfarbe des Antragstellers müssen angegeben werden
-
über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel erhalten Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/ Informationen
Benötigte Unterlagen:
-
Personalausweis und/oder Reisepass
-
Geburtsurkunde, sowie bei Verheirateten die Eheurkunde
-
bei Minderjährigen: schriftliche Zustimmung des nicht vorsprechenden sorgeberechtigten Elternteils ( Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Beantragung eines Ausweisdokumentes ) oder bei Alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt
Gebühr: 26,00 €
Gültigkeit: 1 Jahr
Bemerkungen:
-
Beantragung nur wenn der Reisepass auch im Expressverfahren nicht mehr möglich ist
-
sofortige Ausstellung
-
persönliche Vorsprache ab dem 6. Lebensjahr
-
Antragstellung für Minderjährige durch die Sorgeberechtigten
-
Größe und Augenfarbe des Antragstellers müssen angegeben werden
-
über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel erhalten Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/ Informationen