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Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister erfasst nicht – wie oftmals angenommen – sämtliche Gewerbe­treibenden der Bundesrepublik Deutschlands. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe. Ein Auszug aus dem Register kann beispielsweise von den Behörden verlangt werden, wenn ein Gewerbe eröffnet werden soll.

Die Erteilung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Die Gebühr beträgt pro Antrag 13,00 €.

 

Zur Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benutzen Sie bitte folgenden Link:

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=02550763FCFEB6256D17

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