Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue
Die 4 am Unterlauf der Gera gelegenen Gemeinden Andisleben, Ringleben, Walschleben und die Stadt Gebesee haben sich 1994 zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen. Dadurch wurde die Verwaltungskraft der Gemeinden gebündelt. Die Verwaltung wurde so in die Lage versetzt, den Anforderungen zu genügen, die Bürger, Handel und Gewerbe an eine moderne Verwaltung stellen.
In der Verwaltungsgemeinschaft leben 5. 075 Bürgerinnen und Bürger und die Gemarkungsgröße umfasst eine Fläche von ca. 5.415 ha. Ihre Infrastruktur erfüllt alle Ansprüche an gleichartigen Lebensverhältnissen im ländlichen Raum. Hinzu kommt die unmittelbare Nähe der Landeshauptstadt Thüringens, der Stadt Erfurt.
Das Rathaus der Stadt Gebesee ist seit dem 01. Januar 1995 das Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft. Die Gemeinden werden dort zentral verwaltet. Die Mitgliedsgemeinden sind weiterhin selbständig. Sie werden von den ehrenamtlichen Bürgermeistern geleitet, die vor Ort Ansprechpartner für ihre Bürger sind.
Die Verwaltungsgemeinschaft nimmt nicht nur die Verwaltung der Gemeinden wahr, sondern die Gemeinden haben ihr auch die Aufgabe der Abwasserbeseitigung und -reinigung übertragen. Es wurden zwei zentrale Kläranlagen gebaut und die Gemeinden mit einem neuen Kanalsystem erschlossen, das jedoch noch nicht komplett fertig gestellt ist.
Neu angelegt wurde auch ein Rad- und Wanderweg auf dem verbreiterten und erhöhten Damm zwischen Wilder Gera und Mahlgera von Gebesee über Ringleben bis Walschleben, von dem man durch die Orte Walschleben und der angrenzenden Gemeinde Elxleben weiter nach Erfurt kommt. Per Fuß oder zu Rad erschließt sich somit eine verbesserte Möglichkeit, das untere Geratal zu durchwandern. Von hier aus erreicht der Erholungssuchende mühelos das Naherholungsgebiet der Alperstedter Seen, das sich vom Norden Erfurts über Stotternheim bis Riethnordhausen erstreckt.
Aktuelle Meldungen
Aufstellung der Ergänzungssatzung „Siedlung Gebesee“
Amtliche Bekanntmachung
Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Siedlung Gebesee“ der Stadt Gebesee
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gebesee hat in seiner Sitzung am 30.01.2025 das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Siedlung Gebesee“der Stadt Gebesee eingeleitet. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem mit veröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist es, einen Teilbereich eines östlich in der Siedlung Gebesee gelegenen Grundstückes in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einzubeziehen und den betroffenen Bereich damit für eine bauliche Nutzung (Bebauung mit max. 2 Einfamilienhäusern) planungsrechtlich vorzubereiten.
Das Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Siedlung Gebesee“ der Stadt Gebesee soll gemäß § 34 (5) und (6) i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird abgesehen.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Gebesee zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass neben der Eingriffsbeurteilung mit Grünordnungsplan und der artenschutzrechtlichen Beurteilung folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit.
Der Stadtrat der Stadt Gebesee hat in seiner Sitzung am 30.01.2025 den Planentwurf nebst Begründung und Anlagen gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Siedlung Gebesee“, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich aller Anlagen werden in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 28.03.2025 auf der Internetseite der Stadt Gebesee unter der Adresse:
https://www.vg-gera-aue.de/veroeffentlichung
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB veröffentlicht.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der VG Gera-Aue, Marktplatz 13, 99189 Gebesee während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
Montag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die VG Gera-Aue, Marktplatz 13, 99189 Gebesee oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Gebesee unberücksichtigt bleiben können.
gez. Rothe
Bürgermeister
Foto: Aufstellung der Ergänzungssatzung „Siedlung Gebesee“
Förderung des Hochwasserschutzes
Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen
Foto: Förderung des Hochwasserschutzes