Sterbeurkunde
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:
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Ehegatten und Lebenspartner
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Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind)
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Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
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andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
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Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Zur Beantragung einer Sterbeurkunde benutzen Sie bitte folgenden Link: